Neben unserer Tätigkeit als Bausachverständiger bieten wir auch Objektsicherheitsprüfungen nach ÖNorm B1300 und B1301.
Beide ÖNORMEN zielen darauf ab, Eigentümern, Eigentümergemeinschaften, Vermietern, Verwaltern oder deren Beauftragten standardisierte Verfahrensregeln für Sichtkontrollen der Objekte als Orientierungshilfe bereitzustellen. Checklisten sollen dabei helfen, eine strukturierte Dokumentation der Sicherheitsbegehungen und Sichtprüfungen zu erstellen.